FAQ
Anmeldung
Wann und wie kann ich mich anmelden?
Entscheidend ist, dass Ihr Arbeitgeber sich zur Aktion angemeldet hat. Falls dies (noch) nicht der Fall ist, können Sie ihn noch bis 15. März von der Aktion überzeugen.
Ist Ihr Betrieb angemeldet, dann sollten Sie spätestens bis Ende April von Ihrem Arbeitgeber über die Aktion informiert werden. Davor sollten Sie sich auf keinen Fall anmelden. Sie erhalten von Ihrem Arbeitgeber einen Teilnahmeflyer, worin eine Teammeldekarte enthalten ist. Sie können Ihr Team aber auch online anmelden. Bitte melden Sie ein Team aber nur einmal an.
Datenschutz
Website
sonstige Fragen ...
Wo finde ich den Namen vom Koordinator in meinem Betrieb?
Alle Betriebe, welche sich zur Aktion angemeldet haben verfügen über einen internen Koordinator. Name und Kontakt des Koordinators sollte Ihnen intern kommuniziert werden. Sie finden Ihn ab Ende Februar auch auf der Webseite.
Müssen unbedingt 4-er Teams gebildet werden? Können Angestellte nicht alleine Teilnehmen?
Ein wichtiger Aspekt der Aktion ist das Gruppenerlebnis und die Teambildung. Im Betrieb soll über die Aktion gesprochen werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden ein Team, nicht nur bei der Arbeit.
Für das Ziel "Gesundheitsförderung" ist es wichtig gerade Inaktive und wenig Aktive für die Aktion zu gewinnen. Indem 4-er Teams gebildet werden, müssen bereits Velofahrende ihre nicht velofahrenden Kolleginnen und Kollegen von der Aktion überzeugen und zur Teilnahme motivieren. Je grösser das Team, desto eher werden Inaktive miteinbezogen.
Kann auch der Freund eines Arbeitskollegen mitmachen?
NEIN. Es können nur Angestellte der angemeldeten Betriebe teilnehmen. Zudem müssen alle Mitglieder eines Teams beim gleichen Arbeitgeber angestellt sein.
Wie kann ich teilnehmen, wenn ich kein Velo besitze?
Hier ein paar Ideen: Kauf eines Occasionsvelos (zB an einer Velobörse > www.pro-velo.ch), Miete (im Rahmen von bike to work bietet Rent a Bike attraktive Monatsmieten für Einzelpersonen und Firmen > www.rent-a-bike.ch), Veloverleih bei «Schweizrollt» (www.schweizrollt.ch), Sie können auch Ihren Velohändler fragen, ob er Ihnen ein Velo zur Probe ausleiht. Viele Händler machen ein solches Angebot über mehrere Tage. Sie bezahlen das Velo nur, wenn es Sie befriedigt!
Wie sind die Bedingungen für die Teilnahme an der Preisverlosung?
Um an der Verlosung der Wettbewerbspreise teilzunehmen, muss man an mindestens der Hälfte seiner persönlichen Arbeitstage das Velo genutzt haben*.
Krankheit, Militär und Ferienabwesenheiten zählen nicht als Arbeitstage, die erforderliche Anzahl Tage an denen man mit dem Velo zur Arbeit fährt, reduziert sich entsprechend.
Bin ich versichert, wenn ich während der Aktion einen Unfall habe?
JA. Alle MitarbeiterInnen sind vom Arbeitgeber obligatorisch gegen Arbeitsunfälle versichert. Unfälle auf dem Arbeitsweg sind darin eingeschlossen.
Wenn Ihr Velo eine gültige Velovignette hat, sind auch Sach- und Personenschäden, welche Sie Dritten zufügen mit der Velohaftpflichtversicherung gedeckt
Wie kann ich das Velo im ÖV transportieren?
Viele öffentliche Verkehrsmittel haben leider sehr beschränkte Transportkapazitäten für Velos. Wir empfehlen Ihnen daher entweder nur eine Teilstrecke mit dem Velo zu fahren (von Zuhause zum Bahnhof oder vom Bahnhof zur Arbeit) oder sich ein zweites Velo anzuschaffen, welches Sie am Zielbahnhof, falls das Angebot besteht, in einer Velostation einstellen können.
Gelten Tage, an denen man das Velo in Kombination mit dem Auto nutzt, auch?
NEIN, als Ausnahme wird folgende Variante akzeptiert: ein Team vereinbart einen Treffpunkt unterwegs. Drei Teammitglieder fahren mit dem Velo zum Treffpunkt, der Vierte kommt mit dem Auto und nimmt die anderen drei mit zur Arbeit und wieder zurück. Am nächsten Tag fährt eine andere Person, damit fahren alle an genügend Tagen mit dem Velo.
Ausserdem genügt es, wenn man den Arbeitsweg einmal hin und zurück mit dem Velo absolviert. Wenn man also beispielsweise über Mittag mit dem Auto nach Hause fährt, gilt das trotzdem als "Velotag".
Kann man auch "zu Fuss" an der Aktion teilnehmen?
JA. Pro Team darf eine Person mitmachen, welche den Arbeitsweg ohne Velo, aber mit eigener Muskelkraft (human powered z.B. zu Fuss, Inline, ?) zurücklegt.
Auch hier ist die Kombination mit dem ÖV erlaubt, sofern mindestens 10 Minuten pro Arbeitsweg human powered zurückgelegt werden.

