AGB - bike to work
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) FÜR DIE AKTION BIKE TO WORK


1. Geltungsbereich Die Webseite www.biketowork.ch und die entsprechende mobile Applikation „bike to work“ sowie die mittels dieser Plattformen angebotenen Dienstleistungen (zusammen nachfolgend „Aktion bike to work“) werden vom Verein Pro Velo Schweiz (nachfolgend „Pro Velo“) erbracht und zur Verfügung gestellt. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen Pro Velo und allen an der Aktion bike to work Beteiligten, insbesondere Betriebe, Koordinatoren, Teamchefs und Teilnehmende (nachfolgend „Beteiligte“). Mit der Anmeldung zur Aktion bike to work (vgl. Ziff. 2) erfolgt die Zustimmung zu den vorliegenden AGB. Die anmeldenden Betriebe und die anmeldenden Personen verpflichten sich dabei, die Beteiligten umfassend über die vorliegenden AGB, insbesondere die Bestimmungen über den Versicherungsschutz gemäss Ziff. 8 sowie die Verwendung der Daten gemäss Ziff. 10 zu informieren und nur solche Personen an der Aktion bike to work teilnehmen zu lassen, welche den vorliegenden AGB zugestimmt haben.

2. Anmeldung
Die Anmeldung zur Teilnahme an der Aktion bike to work erfolgt online und setzt voraus, dass der anmeldende Betrieb bzw. die anmeldende Person sämtliche in den Registrierungsmasken abgefragten Daten wahrheitsgetreu übermittelt. Sie ist insbesondere dafür verantwortlich, dass die Beteiligten über die Aktion informiert worden sind und deren Zustimmung eingeholt wurde. Weiter ist sie verantwortlich, dass die bei der Anmeldung angegebene Mitarbeiterzahl der tatsächlichen Betriebsgrösse entspricht. Das heisst, sie meldet nicht die potentielle Teilnehmerzahl, sondern die Anzahl effektiv im Betrieb beschäftigter Mitarbeiter an.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Akzeptierung der Anmeldung durch Pro Velo. Die Zulassung zur Aktion bike to work kann jederzeit ohne Angabe von Gründen verweigert werden.

3. Erstellung Team und Ablauf
Wenn nichts anderes mit Pro Velo vereinbart wurde, müssen alle Teilnehmenden des Teams zwingend Mitarbeitende des angemeldeten Betriebs sein. Die Teilnehmenden bilden Teams von zwei bis vier Personen, welche jeweils einen Teamchef bestimmen. Sofern sich kein Team bilden lässt, ist eine Teilnahme als Einzelperson auch möglich. In die Wettbewerbsverlosung der Teampreise kommen jedoch nur Teams mit vier Personen.
Die Teilnehmenden erfassen wahrheitsgetreu ihre Kilometer und Velotage (gem. Ziff. 4) bis am 3. Juli 2023, 23.59 Uhr.

4. Fortbewegungsmittel Velo, E-Bike, ÖV, zu Fuss u.ä.
Während der Aktion bike to work gilt es, den Arbeitsweg (Hin- und/oder Rückfahrt) oder einen Teil davon mit dem Velo oder E-Bike zu bewältigen. Die Kombination mit dem öffentlichen Verkehr oder dem Auto ist erlaubt. Mitarbeitende im Homeoffice dürfen private Velofahrten an Homeoffice-Tagen in den Kalender eintragen.
Pro Team darf eine Person mitmachen, welche den Arbeitsweg ohne Velo, aber aus eigener Muskelkraft (z.B. zu Fuss, mit Inline-Skates etc.) zurücklegt.

5. Vertragsdauer und Beendigung
Der Betrieb respektive der Koordinator bestimmt den Zeitraum der Teilnahme an der Aktion bike to work. Die mögliche Teilnahmedauer ist auf der Webseite www.biketowork.ch ersichtlich. Eine Kündigung ist nicht möglich. Der angemeldete Betrieb schuldet die für die gewählte Aktionsdauer aufgeführte Teilnahmegebühr. Das Vertragsverhältnis zwischen Pro Velo und den Beteiligten endet Ende August 2023. Die Beteiligten verlieren nach Beendigung der Aktion bike to work ihre Zugangsberechtigung zum Betriebs-, Team- und Teilnehmerkonto. Pro Velo bewahrt die eingetragenen
Daten auf und kann diese gemäss Ziff. 10 dieser AGB verwenden.

6. Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen
Der angemeldete Betrieb schuldet die bei der Anmeldung aufgeführte Teilnahmegebühr. Diese ist von der Teilnahmedauer und der effektiven Betriebsgrösse (Anzahl Mitarbeitende) abhängig. Die Höhe der Teilnahmegebühr kann auf der Webseite www.biketowork.ch berechnet werden.
Nach erfolgter Anmeldung stellt Pro Velo dem Betrieb eine Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist innert 30 Tagen ab Rechnungsstellung zu begleichen. Hat der angemeldete Betrieb bis zum Fälligkeitsdatum die ausgestellte Rechnung nicht bezahlt, so fällt er ohne weitere Mahnung in Verzug und Pro Velo kann die Erbringung seiner Dienstleistungen unterbrechen und/oder den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen und den geschuldeten Betrag auf rechtlichem Wege geltend machen.

7. Wettbewerbspreise
Wer während der Teilnahme an der Aktion bike to work an mindestens der Hälfte der persönlichen Arbeitstage das Velo benutzt hat oder gemäss Ziff. 4 teilgenommen hat und die Strecken im Aktionskalender eingetragen hat, nimmt automatisch an der Einzelpreisverlosung teil. Teams partizipieren automatisch an der Teampreisverlosung, wenn sie aus vier Teammitgliedern zusammengesetzt sind und alle vier Teammitglieder die Bedingungen zur Einzelpreisverlosung erfüllt haben. Die Gewinnerlisten der Einzel- und Teampreise werden am 6. Juli 2023 unter www.biketowork.ch veröffentlicht. In den Listen werden der Betriebsname, Name und Vorname des Gewinners sowie bei den Teampreisen der Teamname publiziert. Die Preise werden entweder durch Pro Velo oder durch Preissponsoren in der Regel per Post zugestellt.

8. Versicherung
Die Beteiligten nehmen auf eigenes Risiko und auf eigene Verantwortung an der Aktion bike to work teil. Die Versicherung ist Sache der Beteiligten. Diese müssen zwingend gegen Unfall versichert sein. Pro Velo übernimmt keine Haftung bei allfälligen Unfällen oder Krankheiten sowie dadurch entstehenden Kosten.

9. Immaterialgüterrechte
Die Beteiligten anerkennen, dass sämtliche Schutzrechte (Immaterialgüter- und Leistungsschutzrechte sowie Anwartschaften) an der Aktion bike to work, insbesondere Urheber-, Patent-, Design- und Markenrechte sowie Knowhow vollumfänglich Pro Velo zustehen. Eine Vervielfältigung oder Verwendung beispielsweise von Grafiken, Tondokumenten, Videosequenzen und/oder Texten in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen und/oder Medien ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Rechteinhabers nicht gestattet.
Bezüglich Hard- und Software von Dritten, welche allenfalls für die Nutzung der Webseite und der mobilen Applikation zusätzlich erforderlich ist, bleiben die Rechte Dritter vorbehalten.

10. Datenschutz
Mit der Anmeldung zur Aktion bike to work und durch die Zustimmung zu den vorliegenden AGB willigen die Beteiligten ein, dass Pro Velo die erhaltenen Personendaten für Informationsmailings zu Pro Velo und zur Aktion bike to work, für Umfragen und Auswertungen über die Vertragsdauer hinaus benutzen darf. Bei einem Preisgewinn werden den Preissponsoren Vorname, Nachname und E-Mailadresse der Gewinner:innen, sowie Betriebsname, und die Geschäftsadresse übermittelt. Diese Informationen dienen der Abwicklung des Preisversandes.
Die von den Beteiligten an Pro Velo übermittelten Daten, bzw. Teile davon, sowie die Betriebsresultate wie Betriebsname, Logo des Betriebs (optional), Ort, Kanton, Anzahl der Mitarbeitenden, Teilnehmeranzahl, Teamanzahl, Teilnahmedauer, Kilometer, CO2-Äquivalenz und Anzahl Velotage werden auf der Webseite www.biketowork.ch publiziert. Teilnehmende Betriebe können auf der Website bereits während der laufenden Challenge ersehen, welche anderen Betriebe ebenfalls teilnehmen. Die durch die mobile Applikation automatisch generierten (Tracking-)Daten können von Pro Velo anonymisiert bearbeitet und für Forschungszwecke an Dritte weitergegeben werden. Allfälliges Film- und Fotomaterial kann von Pro Velo, Sponsoren und Partnern zur Illustrierung von Internetseiten, Gewinnerlisten und anderen PR-Zwecken (z.B. für Drucksachen und Medienarbeit) verwendet werden.
Die anmeldende bzw. Daten übermittelnde Person verpflichtet sich, angemeldete bzw. verpflichtete Beteiligte ausdrücklich über die Datenverwendung im Sinne dieser Bestimmungen informiert und deren Einwilligung in hinreichend klarer Form eingeholt zu haben. Die Beteiligten gewährleisten, dass die Datenbearbeitung bzw. -eingabe im Einklang mit der massgeblichen Datenschutzgesetzgebung erfolgt und sie die eingegebenen und veröffentlichten Daten nur im Rahmen der Aktion bike to work verwenden. Ausser nach Absprache mit Pro Velo sind andere Nutzungen, namentlich die Verwendung für Werbung oder Mailings irgendwelcher Art, unzulässig.
Pro Velo verpflichtet sich, sämtliche Personendaten nur in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Datenschutzrecht zu bearbeiten. Wer sich gegen eine Weitergabe der Adressen an die Preissponsoren aussprechen möchte, muss dies bei der Anmeldung schriftlich unter info@biketowork.ch angeben. Sofern innerhalb des Internet- oder Appangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (E-Mailadressen, Namen, Anschriften, etc.) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens der Beteiligten ausdrücklich auf freiwilliger Basis.

11. Haftung
Die Haftung von Pro Velo wird generell auf grobe Fahrlässigkeit und vorsätzliches Handeln beschränkt. Insbesondere übernimmt Pro Velo keinerlei Gewähr hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der auf der Webseite www.biketowork.ch und der mobilen Applikation bike to work bereitgestellten Informationen. Direkte und/oder indirekte Verweise auf Webseiten Dritter liegen ausserhalb des Verantwortungsbereichs von Pro Velo, jegliche Verantwortung für den Inhalt und den Zugriff auf solche Webseiten sowie deren Nutzung wird daher abgelehnt. Weitere Haftungsansprüche, insbesondere für entstandene Folgeschäden (wie entgangener Gewinn, Mehraufwendungen etc.) sowie wegen Schäden materieller oder immaterieller Art, die aus dem Zugriff oder der Nutzung sowie der Nichtnutzung der bereitgestellten Informationen, durch Missbrauch der Verbindung oder durch technische Störungen (z.B. durch Fehler Dritter) entstanden sind, werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Alle bereitgestellten Informationen sind unverbindlich. Pro Velo behält sich vor, die gesamte Webseite und mobile Applikation oder Teile davon, ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen sowie zeitweise oder endgültig einzustellen.

12. Abschliessende Bestimmungen
12.1 Vertragsänderungen und -ergänzungen Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen der vorliegenden AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftlichkeitserfordernisses.

Pro Velo kann die AGB nach Vertragsdauer und Beendigung der Challenge ändern.
12.2 Teilnichtigkeit
Sollte eine Bestimmung der vorliegenden AGB nichtig oder unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen der vorliegenden AGB davon nicht berührt. Die betreffende Bestimmung wird in einem solchen Fall durch eine sinngemässe, wirtschaftlich möglichst gleichwertige Bestimmung ersetzt.
12.3 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Der Vertrag unterliegt ausschliesslich schweizerischem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Für allfällige Streitigkeiten, welche mit diesem Vertrag in Zusammenhang stehen, vereinbaren die Parteien als ausschliesslichen Gerichtsstand Bern.

Bern, 22.11.2022/Map

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